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Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt

Im vorliegenden Fall verschaffte sich eine Verwaltungsangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit am Dienstcomputer Zugang zu einer privaten E-Mail mit Chat-Verlauf im Anhang ihres Vorgesetzten. Aus ihrer Sicht enthielt der Chat-Verlauf Beweise gegen ihren Vorgesetzten in einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren. Sie speicherte die-se Daten und gab sie an eine dritte Person weiter.
Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse wurde ihr Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung. Das notwendige Vertrauensverhältnis sei durch den Vorfall unwiederbringlich zerstört. Die unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten stellte für das Gericht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Dieser sei auch nicht dadurch gerechtfertigt gewesen, dass sie in der Absicht gehandelt habe, im laufenden Ermittlungsverfahren durch die möglichen Beweise helfen zu wollen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Köln 02.11.2021 Az 4 Sa 290/21

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