Rechte & Pflichten

Übersicht der Rechte und Pflichten nach dem SGB IX

– für die Schwerbehindertenvertretung

Persönliche Rechtsstellung
Unentgeltliche Amtsausübung § 179 Abs. 1 SGB IX
Keine Behinderung, Benachteiligung oder Begünstigung § 179 Abs. 2 SGB IX
Gleichstellung mit BR / PR § 179 Abs. 3 SGB IX
Freistellung § 179 Abs. 4 SGB IX
Keine Gehaltskürzung § 179 Abs. 4 SGB IX
Arbeitszeitausgleich § 179 Abs. 6 SGB IX
Pflicht zur Verschwiegenheit § 179 Abs. 7 SGB IX
Kostenübernahme § 179 Abs. 8 SGB IX
Mitnutzung Räumlichkeiten und Geschäftsbedarf BR / PR § 179 Abs. 9 SGB IX
Schulungsanspruch des stellvertretenden Mitglieds § 179 Abs. 4 SGB IX
Rechte und Befugnisse
Initiativrechte
Eingliederung schwerbehinderter Menschen fördern; Interessen schwerbehinderter Menschen vertreten § 178 Abs. 1 SGB IX
Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen § 178 Abs. 6 SGB IX
Einflussnahme auf Tagesordnung der Sitzung BR / PR § 178 Abs. 4 SGB IX
Verhandlungen über die Inklusionsvereinbarung § 166 Abs. 1 SGB IX
Einfordern von Präventionsmaßnahmen und Beteiligung beim BEM § 167 Abs. 1+2 SGB IX
Anhörungsrechte
in allen Angelegenheiten, die den einzelnen oder die Gruppe schwerbehinderter Menschen betreffen vor Entscheidung des Arbeitgebers § 178 Abs. 2 SGB IX
Beteiligungsrechte
unverzügliche und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die den einzelnen oder die Gruppe der schwerbehinderten Menschen berühren § 178 Abs. 2 SGB IX
Unterrichtung über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit § 178 Abs. 2
§ 164 Abs. 1
SGB IX
Einsicht in Bewerbungsunterlagen § 178 Abs. 2 SGB IX
Teilnahme an Vorstellungsgesprächen § 178 Abs. 2 SGB IX
Stellungnahme gegenüber Integrationsamt im Kündigungsschutzverfahren § 170 Abs. 2 SGB IX
Beratende Teilnahme an allen Sitzungen des BR / PR und deren Ausschüsse,  Arbeitsgruppen und Kommissionen (Urteile dazu hier) § 178 Abs. 4 SGB IX
Recht auf Aussetzung der Entscheidung des Arbeitgebers § 178 Abs. 2 SGB IX
Recht auf Aussetzung der Entscheidung des BR / PR § 178 Abs. 4 SGB IX
Teilnahmerecht an den regelmäßigen Besprechungen mit dem Arbeitgeber(Monats-/ Vierteljahresgespräche) § 178 Abs. 5 SGB IX
Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit § 182 Abs. 1 SGB IX
Teilnahme- und Rederecht bei Personal-/ Betriebsversammlungen in Betrieben und Dienststellen, für die die Vertrauensperson zuständig ist, auch wenn sie selbst dieser nicht angehört § 178 Abs. 8 SGB IX
Überwachung der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Prävention § 167 Abs. 1+2 SGB IX
Verhandlung mit Arbeitgeber und BR / PR über die Besetzung von Stellen der betrieblichen Ausbildung mit behinderten Jugendlichen § 155 Abs. 2 SGB IX
Kontroll- und Überwachungsrechte
Einhaltung der Pflichtquote § 154, § 164 Abs. 3 SGB IX
Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen § 155 SGB IX
Eignung freier Arbeitsplätze für die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen 164 Abs. 1 SGB IX
Beachtung des Diskriminierungsverbots 164 Abs. 2 SGB IX
Möglichkeit zur vollen Verwertung und Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten der schwerbehinderten Menschen bei der Beschäftigung § 164 Abs. 4 SGB IX
Förderung der beruflichen Entwicklung § 164 Abs. 4 SGB IX
behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätte § 164 Abs. 4 SGB IX
Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen § 164 Abs. 5 SGB IX
Beachtung der diskriminierungsfreien Entgeltzahlung § 206 SGB IX
Freistellung von Mehrarbeit § 207 SGB IX
Gewährung des Zusatzurlaubs § 208 SGB IX

– für den Betriebs- und Personalrat

Verpflichtungen
Überwachung des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Beschäftigungspflicht § 154 und 155 SGB IX
Eingliederung und berufliche Fortentwicklung schwerbehinderter Menschen fördern sowie auf die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation hinwirken § 164 Abs. 1
§ 176
§ 167
§ 80
§ 68
SGB IX
SGB IX
SGB IX
BetrVG
BPersVG
Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit § 182 Abs. 1 SGB IX
Abschluss einer Inklusionsvereinbarung § 166 Abs. 1 SGB IX
Überwachung der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Prävention § 167 Abs. 1+2 SGB IX
Verhandlungen mit Arbeitgeber und SBV über die Besetzung
von Stellen der betrieblichen Ausbildung mit behinderten Jugendlichen
§ 155 Abs. 2 SGB IX

– für den Arbeitgeber

Weitergabe Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen § 163 Abs. 2 SGB IX
Beschäftigungspflicht ab 20 Arbeitsplätzen § 154 Abs. 1
§ 164 Abs. 3
SGB IX
SGB IX
Berücksichtigung von schwerbehinderten Frauen § 154 Abs. 1 SGB IX
Beschäftigungspflicht besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen § 155 SGB IX
Prüfpflicht bei der Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 1 SGB IX
Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit § 164 Abs. 1 SGB IX
Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit und Bewerbungen schwerbehinderter Menschen § 164 Abs. 1 SGB IX
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und BR / PR § 164 Abs. 1 SGB IX
ggf. Erörterung mit Schwerbehindertenvertretung u. BR / PR § 164 Abs. 1 SGB IX
Anhörung des/der schwerbehinderten Bewerbers/ Bewerberin § 164 Abs. 1 SGB IX
Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die Entscheidung bezgl. des/der Bewerbers/in § 164 Abs. 1 SGB IX
Zusätzlich im öffentlichen Dienst:
– frühzeitige Meldung frei werdender / neu zu besetzender/ neuer Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit
– die regelmäßige Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch.
§ 165 SGB IX
Abschluss einer Inklusionsvereinbarung § 166 Abs. 1 SGB IX
Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX
Einleitung präventiver Maßnahmen § 167 Abs. 1 + 2 SGB IX
Erörterungsgespräch § 167 Abs. 1 SGB IX § 167 Abs. 1 SGB IX
Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen § 164 Abs. 5 SGB IX
Bericht auf Versammlung der schwerbehinderten Menschen § 166 Abs. 3 SGB IX
Anzeigepflicht gegenüber Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Entlassung vor Ablauf von 6 Monaten § 173 Abs. 3 SGB IX
Anhörung der Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die den einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren vor Entscheidung § 178 Abs. 2 SGB IX
Anträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen beim Integrationsamt §§ 168, 174, 175 SGB IX
Verpflichtung zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit § 182 Abs. 1 SGB IX
Bestellung eines Inklusionsbeauftragten § 181 SGB IX
Verhandlung mit SBV und BR / PR über die Besetzung von Stellen der betrieblichen Ausbildung mit behinderten Jugendlichen § 155 Abs. 2 SGB IX
Namentliche Benennung der schwerbehinderten Beschäftigten an die SBV § 182 Abs. 1 SGB IX
Auskunftspflicht gegenüber BR/PR bzw. SBV über Arbeitsunfähigkeiten nach dem § 167 Abs. 2 Satz 1 § 167 Abs. 2 SGB IX

– für den schwerbehinderten Menschen

Anhörung § 164 Abs. 1 SGB IX
Entschädigungsanspruch bei Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot § 164 Abs. 2 SGB IX
Teilzeit (falls behinderungsbedingt notwendig) § 164 Abs. 5 SGB IX
Anspruch auf Beschäftigung nach Fähigkeiten und Kenntnissen § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX
Bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung § 164 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX
Erleichterungen bei Besuch von außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung § 164 Abs. 4 Nr. 3 SGB IX
Behinderungsgerechte Gestaltung des/der
Arbeitsplatzes, -umfeldes, -organisation und -zeit
§ 164 Abs. 4 Nr. 4+5 SGB IX

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