Falls Sie über Arbeitsassistenz noch nicht viel wissen, geben wir Ihnen hier einen ersten Blick darüber, was wir im Folgenden unter Arbeitsassistenz verstehen.
Arbeitsassistenz ist die regelmäßige Unterstützung in Form von Handreichungen während der Arbeitszeit. Sie wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen eingesetzt. D.h. ArbeitsassistentInnen helfen einer / einem Beschäftigten bei Tätigkeiten, die von dem / der Beschäftigten aufgrund einer Behinderung nicht selbständig ausgeübt werden können.
Arbeitsassistenz muss beim Integrationsamt (der neue Begriff für die Hauptfürsorgestelle) oder – für ABM- und SAM-Maßnahmen – beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Einige ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen brauchen nur wenige Stunden in der Woche Unterstützung, andere müssen einen Großteil ihrer Arbeitszeit oder sogar durchgängig von einem / einer ArbeitsassistentIn begleitet werden.
Wichtig sind vor allem drei Dinge:
- ArbeitsassistentInnen werden regelmäßig für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, die der/ die Beschäftigte nicht selbständig ausüben kann. Das bedeutet, dass der jeweilige Bedarf an Unterstützung dauerhaft ist. Wenn sich weder an den Arbeitsanforderungen noch an der Behinderung der/ des Beschäftigten etwas ändert, ändert sich auch am Assistenzbedarf nichts.
- Arbeitsassistenz beschränkt sich auf Hilfstätigkeiten. Das setzt voraus, dass die hauptsächlichen Aufgaben (Kerntätigkeiten), die den jeweiligen Arbeitsplatz ausmachen, von dem / der betreffenden ArbeitnehmerIn selbständig erfüllt werden können. Es geht bei Arbeitsassistenz also nicht darum, ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen in Arbeit zu begleiten und ihnen die Inhalte ihrer Arbeit näher zu bringen. Bevor die Arbeitsassistenz auf den Plan tritt, sind die betreffenden Beschäftigten für ihre Arbeit vollständig qualifiziert.
- Die Hilfstätigkeiten werden von dem / der behinderten ArbeitnehmerIn selbst in Auftrag gegeben. Nicht die AssistentInnen oder die Arbeitgeber entscheiden letztlich über den konkreten Unterstützungsbedarf, sondern die Betroffenen selbst. ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen sind Fachleute in eigener Sache, sie kennen ihren Hilfebedarf am besten und können als einzige entscheiden, wo sie Unterstützung wollen – und wo nicht.