Kranker Arbeitnehmer darf in Teilzeit versetzt werden

Ein Arbeitgeber darf einen erkrankten Mitarbeiter in Teilzeit versetzen – wenn er dadurch den Arbeitsplatz erhalten kann und sich eine endgültige Kündigung umgehen lässt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 15 Ca 10479/03).

Im vorliegenden Fall hatte ein Postler gegen seine Änderungskündigung geklagt. Der Mann konnte seine Arbeit im Lager wegen andauernder Gelenkprobleme nicht mehr ausüben. Die Post AG sprach daraufhin eine Änderungskündigung aus. Dem Mann wurde eine Teilzeitstelle als Briefsortierer angeboten. Dadurch verringerte sich sein Gehalt um 1.000 EURO – wogegen der Mann klagte.

Die Richter wiesen die Klage des Mannes ab. Zur Begründung hieß es, eine krankheitsbedingte Reduzierung von Arbeitszeit und Gehalt sei grundsätzlich dann zulässig, wenn keine andere „leidensgerechte“ Vollzeitstelle zur Verfügung stehe. Der Arbeitgeber sei sogar verpflichtet, an Stelle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung zu prüfen. Die Änderungskündigung stuften sie als sozial gerechtfertigt ein.