Seminar über Schwerbehindertenrecht auch für BR-Mitglied erforderlich

Die Beteiligung des Betriebsrates an einem Seminar über das Spezialgebiet des Schwerbehindertenrechts ist für die Arbeit des Betriebsrats eines Betriebes, in dem Schwerbehinderte beschäftigt werden, erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrauensmann der Schwerbehinderten dem Betriebsrat als ordentliches Mitglied angehört. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts aneignet.

Vorinstanz: ArbG Bochum – 10 TaBV 34/062 BV 72/05
LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2007, Az. 10 TaBV 34/06