SBV und BR-Mandat ergibt keinen Vertretungsfall

Muss ein BR-Vertretungsmitglied bestellt werden, wenn ein BR-Mitglied gleichzeitig Schwerbehindertenvertreter ist und in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertreter an einer BR-Sitzung teilnimmt?

Nein, ein Ersatzmitglied muss nicht eingeladen werden. Es liegt hier kein Fall der Verhinderung nach § 25 BetrVG vor. Denn das Betriebsratsmitglied ist in seiner Doppelfunktion als Mitglied des Betriebsrats und als Schwerbehindertenvertreter in der Sitzung vertreten.

Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012, Az.: 5 BV 619/11