Arbeitgeber muss bei Kündigung fehlende Einsatzmöglichkeit konkret vortragen

Arbeitgeber muss bei Kündigung eines Schwerbehinderten dessen fehlende Einsatzmöglichkeit konkret vortragen

Unterlässt der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der krankheitsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten ein betriebliches Eingliederungsmanagement, bedarf es einer umfassenden Begründung des Arbeitgebers zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz.

Zudem muss er begründen, aus welchem Grund eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist und der Arbeitnehmer nicht auf einem alternativen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Unterbleibt ein solcher Vortrag und ist daneben eine Negativprognose hinsichtlich künftiger krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht dargelegt, ist die Kündigung unwirksam.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2008, Az. 2 Sa 563/08