Personelle Auswahlrichtlinien – Förderung schwer behinderter Menschen

LAG Köln, 03.05.2005, 9 TaBV 76/04

Der Betriebsrat kann die Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien insbesondere zur Förderung von schwer behinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 BetrVG verlangen, auch wenn für für den Betrieb eine Inklusionsvereinbarung nach § 167 SGB IX getroffen werden könnte.