Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  1. Die in § 164 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX normierte Prüf- und Konsultationspflicht des Arbeitgebers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, einen frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen.
  2. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus § 164 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX, berechtigt dies den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern.

Kommentierung des Urteil vom RA Meyer / Körnig

BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09