Kündigung wegen Krankheit

Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit: Überprüfung der sozialen Rechtfertigung in drei Stufen

Bei einer Kündigung wegen einer lang anhaltenden Krankheit ist die Überprüfung der sozialen Rechtfertigung in drei Stufen vorzunehmen.
(siehe im Urteilstext unter Randnummer 13)

  1. Danach ist zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes erforderlich.
  2. Sodann müssen die zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.
  3. Schließlich ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der zu prüfen ist, ob die erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen zu einer billigerweise nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.

BAG, Urteil vom 08.11.2007 – 2 AZR 425/06