Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Änderungskündigung

Der Autor zeigt in diesem Beitrag die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung zur Feststellung der Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Änderungskündigung eines schwerbehinderten Menschen auf. Er erörtert zudem, welche Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch das Integrationsamt im Rahmen einer Zustimmung zur Kündigung zu stellen sind und welche Rolle die Höhe des Arbeitsentgelts hierbei spielt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein geringeres Entgelt nicht grundsätzlich zur Unangemessenheit eines alternativen Arbeitsplatzangebotes führt, sondern maßgeblich ist, inwieweit sich hierdurch die Lebensstellung des Betroffenen verschlechtert.

Anmerkung zu OVG Nordrhein-Westfalen; B. v. 03.02.2009, 12 A 2931/08

aus: Forum B – 4/2010 unter www.reha-recht.de