Mobbing

Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht Thüringen der Klage eines Arbeitnehmers stattgegeben, in der der Kläger gegen eine ihn diskriminierende Behandlung von Seiten des Arbeitgebers vorging.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Arbeiten beauftragte, die unter seinen Qualifikationen und den Tätigkeiten seiner Gehaltsgruppe lagen.
Dies geschah, um den Arbeitnehmer zu Fehlern zu provozieren, oder ihn zu einer Eigenkündigung zu zwingen.
Als Folge dieser Behandlung traten bei dem Kläger gesundheitliche Probleme auf.

Das Verhalten des Arbeitgebers wurde vom Gericht als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers bewertet, die der Arbeitgeber zu Unterlassen habe.
Hiergegen spräche auch nicht die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer sein volles Gehalt gezahlt wurde, obwohl er mit geringer besoldeten Tätigkeiten betraut worden ist.

Da gegen das Urteil keine Revision zugelassen wurde, ist es rechtskräftig und könnte ein wichtiger Schritt für Mobbingopfer sein, ihre Interessen gerichtlich durchsetzen zu können.

Urteil des LAG Thüringen vom 10.04.2001 – 5 Sa 403/00 –