Auch schwer behinderten Mitarbeitern können Sie grundsätzlich wegen Krankheit kündigen. Im vorliegenden Fall hatte eine schwer behinderte Arbeitnehmerin wegen verschiedener Krankheiten an bis zu 48 Arbeitstagen im Jahr gefehlt. Insgesamt hatte sie seit Beginn ihrer Beschäftigung im Jahr 1990 488 Krankheitstage vorzuweisen und verursachte dem Unternehmen Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von rund 36 000 Euro. Der Arbeitgeber sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus. Zu Recht, befand das Gericht. Eine so hohe Fehlquote mache das Arbeitsverhältnis zum „sinnentleerten Austauschverhältnis“. Der Arbeitgeber habe einen Anspruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen auch regelmäßige Arbeit zu erhalten. Werde dieses Gleichgewicht so nachhaltig gestört, dürfe auch einem schwer behinderten Arbeitnehmer gekündigt werden.
(Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 7 Ca 2396/03).