Grundsätzlicher Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechtes
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Direktionsrecht neu auszuüben und die Tätigkeit des Arbeitnehmers neu zu bestimmen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, weil er aus persönlichen Gründen die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.