Entscheidungstabelle: Aktives (Wahlrecht) und Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

Rechtsstatus § 177 Absatz 2 SGB IX: Wahlrecht (Aktives Wahlrecht) § 177 Absatz 3 SGB IX: Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)
Allgemein Alle im Betrieb/in Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen Alle im Betrieb/in Dienststellen nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit 6 Monaten angehören. (Im ÖD gelten hier z.T. andere Fristen)
Abordnung (abhängig von der Dauer) JA JA
Altersteilzeit Arbeitsphase Blockmodell JA JA
Altersteilzeit Blockmodell in der Freistellungsphase
Altersteilzeit, deren Freistellungsphase nach der Wahl beginnt JA JA
Arbeitnehmer in der Probezeit JA JA
Arbeitsunfähig (in der Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug) JA JA
Auszubildende JA JA
Beamte/r im Vorbereitungsdienst JA
Beschäftigte auf Arbeitsplätzen i.S. von § 156 SGB IX JA
Beschäftigte mit befisteten Arbeitsvertrag JA JA
Beschäftigte in der Kündigungsfrist und während es Prozesses JA JA
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer Bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – JA Bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – JA
Ordentlich gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist ohne Weiterbeschäftigung mit erhobener Kündigungsschutzklage ohne erstinstanzlicher positiver Entscheidung Rechtsprechung ist hier widersprüchlich – JA Ansonsten könnte der Arbeitgeber eine unliebsame Kandidatur verhindern – JA
Ordentlich gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ohne Weiterbeschäftigung mit erhobener Kündigungsschutzklage mit erstinstanzlich positiver Entscheidung für den Arbeitnehmer JA JA
Außerordentlich gekündigter Arbeitnehmer JA JA
Beschäftigung in mehreren Betrieben JA JA
Beschäftigte  nach § 16d SGB II (sog. Ein-Euro-Jobber)
Beschäftigte  nach § 16e SGB II (sog. Perspektiven-Jobber) ggf. JA
Budget für Arbeitnehmer JA JA
Freiwilligendienst JA
Elternzeit JA JA
Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit JA JA
Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz JA JA
Gleichstellungsbeauftragte JA
Heimarbeiter/innen
Inklusionsbeauftragte JA
Leiharbeitnehmer im Verleiherbetrieb JA JA
Leiharbeitnehmerim Entleiherbetrieb JA
Leitende Angestellte JA
Mutterschutz JA JA
Personalgestellung (im gestellten Betrieb)
Personalgestellung (im Beschäftigungsbetrieb) JA JA
Pflegezeit JA JA
Reduzierung des GdB auf <50 innerhalb der Nachwirkung des § 199 SGB IX JA JA
Rehabilitanden JA
Werk- oder Dienstvertrag  –  –
Zuweisung JA JA
Trainees Wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind – JA JA
Umschüler Wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind – JA JA
Kurzarbeit „NULL“ JA JA

Quelle: Wahlbroschüre des Integrationsamtes vom (Stand: November 2017)
Auf Seite 34-42 werden die Begrifflichkeiten genau erklärt.