Gleichstellung für Beamte?

…Wenn auch der Kläger als Beamter einen besonderen Schutz genießt, war er insbesondere nach den Aussagen seiner Arbeitgeberin nicht davor geschützt, dass er innerhalb des Konzerns arbeitslos wurde und der bundesweit verwaltenden Personal-Service-Agentur zugewiesen wurde. Hierdurch wäre eine Veränderung hinsichtlich der Qualität des Arbeitsplatzes und der Erreichbarkeit zum Nachteil des Klägers möglich gewesen. Eine Gleichstellung hätte hier einen Schutz vor diesen Veränderungen bewirken können, weshalb Gründe für die Gleichstellung vorliegen…

Wenn sich der Beschluss auch nur am Rande mit der Gleichstellung eines Beamten beschäftigt, so ist doch die zitierte Aussage (s.o.) klar in unserem Sinne zu betrachten.

zum kompletten Beschluss – hier