Der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, kranken Arbeitnehmern eine so genannte leidensgerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Das Schwerbehindertenrecht verstärkt diese Pflicht zusätzlich in § 164 SGB IX. In einem nun bekannt gewordenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte schwerbehinderter Menschen weiter gefestigt (Urt. v. 10.05.2005 – 9 AZR 230/04 -).
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