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BEM nicht einklagbar:

Einzelne Arbeitnehmerinnen haben keinen einklagbaren Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Nur die zuständige Interessenvertretung hat ein durchsetzbares Initiativrecht. Weigert sich der Arbeitgeber, können Arbeitnehmerinnen sich an den Betriebsrat wenden.
LAG Nürnberg am 08.10.2020, Az: 5 Sa 117/20
Revision beim BAG unter: 9 AZR 572/20

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