Wahlrecht bei Altersteilzeit oder Sabbatical

Wahlrecht bei Altersteilzeit oder Sabbatical (gilt so auch bei der anstehenden SBV-Wahl)

Das BVerwG hat nunmehr entschieden, dass ein Angestellter mit Beginn der Freistellungsphase das aktive und passive Wahlrecht verliert, wenn nach dem vereinbarten Blockmodell des Altersteilzeitverhältnisses vorgesehen ist, dass er nach der Freistellungsphase nicht wieder in die Dienststelle zurückkehrt.

BVerwG, Beschluss vom 15.05.2002 – 6 P 8.01 –