Anspruch auf Ruhezeit vor Sitzungen

Ein erfreuliches Urteil für alle Betriebsräte (und somit auch für die SBV’n) im Schichtdienst hat das LAG Hamm gefällt.

Danach haben auch Betriebsräte im Schichtsystem Anspruch auf eine angemessene Ruhezeit vor Betriebsratssitzungen.

Konkret bedeutet dies, dass Betriebsratsmitglieder ihren Arbeitsplatz 11 Stunden vor einer außerhalb ihrer Schicht anberaumten Betriebsratssitzung verlassen dürfen.

LAG Hamm, Urteil vom 20.02.2015, Az.: 13 Sa 1386/14

Ausführlicher Artikel dazu unter DGB-Rechtsschutz