Keine tätigkeitsneutrale Frage nach Schwerbehinderung bei der Einstellung?

Was ist erlaubt?

Das BAG hat über die Zulässigkeit der tätigkeitsneutralen Frage nach einer Schwerbehinderung im Rahmen einer Einstellung nach wie vor inhaltlich immer noch nicht entschieden.

Wie haben die Gerichte zu diesem Thema bisher entschieden?

Verwunderlich, dass so lange Zeit nach Inkrafttreten AGG noch nicht höchstrichterlich zur Frage entschieden wurde. Allerdings wird in den diversen Kommentierungen zum SGB IX nahezu einhellig die Meinung vertreten, dass die Frage unzulässig ist.

Ebenso unzulässig ist die „beliebte“ Befragung, ob ein schwerbehinderter Bewerber eine Beteiligung der SBV wünsche. Denn in § 178 SGB IX steht nichts, dass SBV-Beteiligung von einer Befragung abhängen würde, dass Zustimmung eingeholt werden müsse oder dass die Beteiligung gar von einem Antrag abhängig gemacht werden dürfe (Düwell, LPK-SGB IX, § 164 Rn. 152/153; Knittel, SGB IX, § 164 Rn. 74/75).

Was ist im Arbeitsvertrag erlaubt?

Die in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Erklärung des Arbeitnehmers, nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX) zu unterliegen, indiziert eine Benachteiligung wegen einer Behinderung..

ArbG Hamburg, Urteil vom 27.06.2017, 20 Ca 22/17

Berufung beim LArbG Hamburg eingelegt (Az.: 7 Sa 90/17)

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am 30.11.2017 unter dem Akz 7 Sa 90/17 die Berufung der Beklagten zurück gewiesen und der Anschlussberufung des Klägers stattgegeben, so dass eine Entschädigung in Höhe von 8100€ ausgeurteilt wurde.