Wahlversammlung während der SBV-Versammlung nicht zulässig

Es stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens dar, wenn die Neuwahl des Vertrauensperson der Schwerbehinderten in der Jahresversammlung der Schwerbehinderten (§ 178 Abs. 6 SGB IX)*, zu der die Vertrauensperson der Schwerbehinderten eingeladen hat, durchgeführt wird.

Diese Jahresversammlung ersetzt nicht die Wahlversammlung im vereinfachten Wahlvertahren gemäß § 19 Wahlordnung.
Eine unter Verstoß dieser Vorschritt zustande gekommene Wahl kann deshalb mit Erfolg angefochten werden.

Oberverwaltungsgericht  Münster, Beschl. v. 27. 1.84 – CB 12/83


* Der § wurden dem SGB IX angepasst!