Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
PDF – Infoblatt (28.04. – wird z.Z. überarbeitet)
Für das Parken in den Mitgliedsstaaten der EU, gibt es auch eine Broschüre der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Referat G.3, Integration von Menschen mit Behinderungen.
PDF- Broschüre der Europäischen Kommission © 2009