Unternimmt ein Arbeitgeber nichts, um einen Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen, kann er dafür vor Gericht belangt werden. In einem aktuellen Urteil verurteilte nun das Arbeitsgericht Dresden den Freistaat Sachsen zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er als Arbeitgeber nichts getan hatte, um einer gemobbten Angestellten im Öffentlichen Dienst zu helfen.
Die Klägerin war als Sachbearbeiterin zwischen 1999 und 2001 in einer Behörde des Bundeslandes tätig gewesen. Während dieser Zeit war sie ständigen Schikanen, Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt. Sie musste Hilfsarbeiten verrichten und erleben, dass ihre Arbeit mutwillig behindert wurde. Durch das permanente Mobbing musste sich die Mutter zweier Kinder in psychotherapeutische Behandlung begeben und ist nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Vor Gericht forderte die Frau nun Schmerzensgeld und Schadenersatz von ihrem Vorgesetzen und dem Freistaat Sachsen, der ihr trotz des öffentlichen Mobbing nicht geholfen hatte.
Die Richter am Arbeitsgericht Dresden gaben der Klage der Angestellten statt. Da der Freistaat als Arbeitgeber nichts unternommen habe, um das Mobbing gegen die Mitarbeiterin zu unterbinden, müsse er für die Folgen des Mobbing aufkommen. Der Freistaat Sachsen muss der Klägerin daher sowohl Schmerzensgeld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zahlen, als auch Schadenersatz für künftige finanzielle Einbußen da die Karriere der Frau ruiniert ist.
Arbeitsgericht Dresden; Urteil vom 08.07.2003; Az.: 5 Ca 5954/02 …mehr zum Thema Mobbing