Auch wiederholte Erkrankungen sind nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Vielmehr müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass auch mit weiteren Erkrankungen des Mitarbeiters zu rechnen sei und dies zu nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens führe.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger war in den vergangenen Jahren regelmäßig für mehrere Tage arbeitsunfähig erkrankt. Insgesamt belief sich die Zahl der Fehltage in den Jahren von 1998 bis 2003 auf gut 200 Tage. Der Arbeitgeber entschloss sich daher zu einer ordentlichen Kündigung. Zur Begründung machte er geltend, die regelmäßigen Erkrankungen des Klägers führten zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen.
Die Klage des Arbeitnehmers hatte dennoch Erfolg. Denn das LAG hielt die Kündigung nicht für sozial gerechtfertigt. Neben der negativen Gesundheitsprognose für die Zukunft habe es der Arbeitgeber auch versäumt, nachvollziehbar darzulegen, inwieweit ihm ein nachhaltiger wirtschaftlicher Schaden entstehe.
LAG Mainz, Az: 7 Sa 447/04