Wahlunterlagen

Formulare im Word-Format zur Durchführung der Wahl der SBV

Förmliches Wahlverfahren

§1-17 SchwbVWO

ist nur dann anzuwenden wenn im Betrieb bzw. in den für die Wahl zusammengefassten Betrieben mindestens 50 wahlberechtigte schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen beschäftigt sind  oder wenn der Betrieb bei weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht.
Wird die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen Wahlverfahren gewählt, ist ein Wahlvorstand zu bestellen. Besteht eine Schwerbehindertenvertretung, so bestellt sie den Wahlvorstand, bestehend aus drei volljährigen Beschäftigten, davon eineN von ihnen als VorsitzendeN. Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen dreiköpfigen Wahlvorstand.
Wenn eine Schwerbehindertenvertretung nicht bestanden hat, können drei Wahlberechtigte, der Personal- oder Betriebsrat (§ 176 SGB IX) oder das Integrationsamt (§ 177 Abs. 6 Satz 4 SGB IX) zu einer Wahlversammlung zum Zweck der Wahl eines Wahlvorstandes einladen. Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und nach Abschluss des Wahlvorganges das Wahlergebnis festzustellen.

Vereinfachtes Wahlverfahren

§18-21 SchwbVWO

Besteht der Betrieb nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen und sind dort weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt, ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.
Die Bestellung des Wahlvorstandes ist nur im förmlichen Wahlverfahren zwingend erforderlich, nicht im vereinfachten Wahlverfahren. Die Aufgabe der Durchführung der Wahl übernehmen im vereinfachten Wahlverfahren die Wahlversammlung und der/die von ihr gewählte WahlleiterIn. Zur Wahlversammlung laden entweder das Integrationsamt (§ 177 Abs. 6 Satz 4 SGB IX), die Schwerbehindertenvertretung oder drei Wahlberechtigte oder der Betriebsrat bzw. Personalrat (§ 176 SGB IX) oder das Integrationsamt ein.

Allgemeines zur Wahl mit Wahlkalender

In welchen Betrieben und Dienststellen ist eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen?