Keine Prüfungs- und Meldepflichten bei interner Stellenbesetzung

Bei einer internen Stellenbesetzung, bei der nach der Ausschreibung nur interne Versetzungs- oder Beförderungsbewerber in Betracht kommen können, bestehen keine Prüfungs- und Meldepflichten gemäß § 164 Abs. 1 bzw . 165 Satz 1 SGB IX im Hinblick auf die Einstellung externer Schwerbehinderter.

LAG Köln, Beschluss vom 08.02.2010 – 5 TaBV 73/09