Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung

Prüfung der Dienstunfähigkeit wegen Erkrankung gemäß § 42 BBG; Pflichten des Dienstherrn gegenüber einem schwerbehinderten Beamten nach Maßgabe des SGB IX; Betriebliches Eingliederungsmanagement

Die Rechtmäßigkeit einer Weisung des Dienstherrn an einen schwerbehinderten Beamten, sich zur Prüfung der Dienstunfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist unabhängig von der Erfüllung derjenigen Pflichten zu beurteilen, die dem Dienstherrn nach § 167 SGB IX und einer geschlossenen Rahmenintegrationsvereinbarung zum Schutze des schwerbehinderten Beamten obliegen.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.01.2007 – 5 ME 61/07
Vorinstanz: VG Braunschweig, Beschluss vom 27.09.2006 – 7 B 295/06

Anmerkung dazu von Marcus Schian