Sinkt durch einen rechtskräftigen Bescheid des Versorgungsamtes der Grad der Behinderung (GdB) auf unter 30, ist der behinderte Mensch verpflichtet, dies der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
VG Ansbach, Urteil vom 17.07.2014 – AN 6 K 13.01955
Sinkt durch einen rechtskräftigen Bescheid des Versorgungsamtes der Grad der Behinderung (GdB) auf unter 30, ist der behinderte Mensch verpflichtet, dies der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
VG Ansbach, Urteil vom 17.07.2014 – AN 6 K 13.01955