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Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden

Bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung kann berücksichtigt werden, dass ältere Beschäftigte bereits eine vorgezogene, abschlagsfreie Altersrente beziehen oder dies bald tun können. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf hingegen nicht berücksichtigt werden.
BAG Az 6 AZR 31/22

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