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Paletten-Diebstahl

Dass nicht jeder Diebstahl gleich zu einer Kündigung führt, zeigt folgender Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheiden hatte. Ein Betrieb wollte sein Lager ausmisten und erlaubte den Beschäftigten diverse Boxen und Kisten mit nach Hause zu nehmen.
Ein Produktionsleiter ließ offen drei Holzpalette in sein Auto verladen und spendete diese später einem Verein für dessen Osterfeuer.
Der Mann wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt wegen Diebstahl. In dem Betrieb war es aber üblich, dass alte Palette als Brennholz mit nach Hause genommen werden durften.
Die Mitnahme der Palette und die Verbrennung stellt zwar eine erhebliche Pflichtverletzung dar, so das LAG. Allerdings fällt die Interessenabwägung zugunsten des Produktionsleiters aus.
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit reicht die Pflichtverletzung nicht für eine außerordentliche Kündigung aus. Eine Abmahnung als milderes Mittel hätte ausgesprochen werden müssen. Gleiches gilt für die ordentliche Kündigung, die ebenfalls unwirksam ist.
Der Wert der Paletten sei zu gering. Bei der Tat zeigte sich zu wenig kriminelle Energie. Die Tatbegehung war zu wenig heimlich und das Gesamtbild der Tat – Verbrennen von Verpackung beim Osterfeuer – sei zu banal, so das Gericht.
LAG Köln 06.07.2023 Az. 6 Sa 94/23

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