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Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Im vorliegenden Fall verstieß eine Beschäftigte gegen eine Dienstvereinbarung, die beim Betreten und Verlassen der Dienststelle und bei Raucherpausen ein Ein- bzw. Ausstempeln regelte. Innerhalb eines kurzen Zeitraums verstieß sie bis zu siebenmal pro Tag gegen die Vereinbarung.
Der Arbeitgeber kündigte wegen Arbeitszeitverstößen und Weigerung, sich an die Weisung zu halten. Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Weder eine mögliche Nikotinabhängigkeit ließ das Gericht gelten noch die Tatsache, dass sog. wilde Raucherpausen, ohne Stempeln, an der Tagesordnung waren.
LAG Thüringen 03.05.2022 Az 1 Sa 18/21

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