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Kündigungsgründe müssen bewiesen werden

Im vorliegenden Fall ging es um einen Beschäftigten dessen Arbeitgeber ihm ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte. Dem Mann wurden, neben zweier Schäden am Fahrzeug, fehlende Abrechnungsbelege und Fahrerflucht vorgeworfen. Die Ermittlungen wegen Fahrerflucht wurden eingestellt. Aufgrund der Vorfälle kündigte der Arbeitgeber ordentlich, blieb aber die Beweise für rechtswidriges Verhalten schuldig.
Das Arbeitsgericht Neuruppin erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber konnte für die Kündigungsgrüne nicht beweisen. Bei den fehlenden Abrechnungsbelegen hätte als milderes Mittel eine Abmahnung ausgereicht.
Arbeitsgericht Neuruppin 24.05.2022 – 2 Ca 16/22

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