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Kündigung unwirksam bei einseitig abgebrochenem BEM

Im vorliegenden Fall ging es um einen Beschäftigten bei dem regelmäßig BEM-Gespräche durchgeführt wurden. Nachdem ein erneuter Termin wegen Arbeitsunfähigkeit des Mannes abgesagt wurde, erklärte der Arbeitgeber das BEM für beendet und kündigte krankheitsbedingt.
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat entschieden, dass ein BEM nur den Rahmen eines verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozesses vorgibt. Es sollen individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermittelt werden, ohne explizit vorzusehen, wann dieser Suchprozess abgeschlossen ist. Ein BEM ist dann abgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Betroffener darin übereinstimmten, dass der Suchprozess durchgeführt worden ist oder nicht weiter durchgeführt werden soll. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung für unwirksam erklärt, weil wegen einseitiger Beendigung, kein regelkonformes BEM durchgeführt worden ist.
Interessanterweise hat das Arbeitsgericht auch wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates die Kündigung für unwirksam erklärt. In der Anhörung hatte der Arbeitgeber behauptet, das BEM-Verfahren sei ordnungsgemäß durchgeführt und beendet worden. Was nicht der Fall war, da der Arbeitgeber die Beendigung einseitig beschlossen hatte.
Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven 24.02.2022 – 8 Ca 8152-21

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