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Arbeit von SBV, BR, PR und MAV
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Arbeitszeit
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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Einstellung / Ver- und Umsetzung / Beförderung
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
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Gleichstellung
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Kündigung
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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Prävention
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Schulungsanspruch für Interessenvertretungen
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Sonstiges
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Urlaub
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SBV-Wahlen
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Urteile
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- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug
- Kündigung unwirksam bei einseitig abgebrochenem BEM
- Drei-Wochen Frist bei Kündigungsschutzklage
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Paletten-Diebstahl
- Probezeitkündigung
- Probezeitkündigung eines behinderten Menschen
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigung unwirksam
- Kündigung – 10 Minuten können reichen
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigungsschutzklage nachträglich
- Probezeitkündigung eines Azubis
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigung unwirksam
- Kündigung nicht verhältnismäßig
- Kündigung wegen Rheinsprungs
- Kündigung wegen öffentlicher Kritik
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Belästigung auf der Weihnachtsfeier
- Kündigungsschutzklage (3 Wochen)
- Kündigungsschutz auch nach mehrfacher Befristung
- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
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- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Präventionsverfahren auch in der Probezeit
- Stufenweise Wiedereingliederung durchsetzbar
- Mindesthaltbarkeitsdatum beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Kündigung trotz BEM
- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- BEM nicht einklagbar:
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
Genügt es, wenn die SBV nach Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung angehört wird?
Eine Mitarbeiterin, mit einem GdB von 40 und gleichgestellt, erhielt eine ordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber hatte hierzu zuerst beim Integrationsamt die Zustimmung beantragt und erhalten.
Erst hörte er den Betriebsrat und danach erst die SBV an, die der Kündigung widersprach.
Die Beschäftigte erhob gegen diese Kündigung Klage und begründete dies mit der verspäteten Beteiligung der SBV. Sie bekam Recht.
Das Gericht begründet dies damit, dass eine Kündigung nicht nur dann unwirksam ist, wenn die SBV gar nicht zu dieser Maßnahme angehört, sondern auch dann, wenn sie verspätet beteiligt wird.
§ 178 Abs. 2 SGB IX sieht vor, dass die SBV unverzüglich vor der Entscheidung anzuhören ist.
Dies bedeutet, dass die SBV bereits dann zu beteiligen ist, wenn der Arbeitgeber seinen Kündigungswillen gebildet hat, damit sie die Willensbildung beeinflussen kann.
Da zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Integrationsamt sich die Kündigungsentscheidung beim Arbeitgeber jedoch schon verfestigt hat, ist eine Beteiligung der SBV erst nach Abschluss dieses Verfahrens verspätet, da die SBV nicht mehr einwirken kann.
Daher ist eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zu diesem späten Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß, weshalb die Kündigung nach der neuen Regelung des § 178 Abs. 2 SGB IX unwirksam ist.
LAG Chemnitz – 08.06.2018 – 5 Sa 458/17