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Entfristung auf dem grünen Tisch

Eine neue Variante für Entfristungen auf dem grünen Tisch hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen beigesteuert.
Im vorliegenden Fall ging es um einen Paketboten. Dieser wurde befristet mit Sachgrund weiterbeschäftigt. Der Sachgrund war die Vertretung anderer Beschäftigter. Der Paketbote war aber selber langfristig krank und dem Arbeitgeber war diese Erkrankung auch bekannt. Der Bote konnte somit niemanden vertreten. Er unterschrieb den Vertrag und machte die Entfristung vor Gericht geltend.
Das LAG entschied, dass eine Vertretung von Stammbeschäftigten nur möglich ist, wenn zwischen deren Ausfall und dem befristeten Einstellen von Aushilfsbeschäftigten ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Dies war aber hier gerade nicht der Fall.
Dem Arbeitgeber war bekannt, dass der Bote während der Dauer der Vertretung nicht arbeiten konnte. Der Abschluss eines befristeten Vertrages mit Sachgrund Vertretung war somit hier völlig sinnlos. Sinnlos, weil der Zweck der Befristung nicht ansatzweise erfüllt werden kann.
Das LAG entschied somit, dass der Paketbote dauerhaft weiterbeschäftigt werden muss.
LAG Niedersachsen Az. 5 Sa 27/23

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