KomSem Wissensdatenbank
-
Arbeit von SBV, BR, PR und MAV
-
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
-
Arbeitszeit
- Artikel kommen bald
-
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
-
Einstellung / Ver- und Umsetzung / Beförderung
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
-
Gleichstellung
- Artikel kommen bald
-
Kündigung
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
- Zeige übrige Artikel1 Artikel reduzieren
-
Prävention
-
Schulungsanspruch für Interessenvertretungen
- Artikel kommen bald
-
Sonstiges
- Artikel kommen bald
-
Urlaub
- Artikel kommen bald
-
SBV-Wahlen
- Artikel kommen bald
-
Urteile
-
- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug
- Kündigung unwirksam bei einseitig abgebrochenem BEM
- Drei-Wochen Frist bei Kündigungsschutzklage
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Paletten-Diebstahl
- Probezeitkündigung
- Probezeitkündigung eines behinderten Menschen
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigung unwirksam
- Kündigung – 10 Minuten können reichen
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigungsschutzklage nachträglich
- Probezeitkündigung eines Azubis
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigung unwirksam
- Kündigung nicht verhältnismäßig
- Kündigung wegen Rheinsprungs
- Kündigung wegen öffentlicher Kritik
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Belästigung auf der Weihnachtsfeier
- Kündigungsschutzklage (3 Wochen)
- Kündigungsschutz auch nach mehrfacher Befristung
- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
- Zeige übrige Artikel30 Artikel reduzieren
-
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
-
- Artikel kommen bald
-
- Artikel kommen bald
-
- Artikel kommen bald
-
- Artikel kommen bald
-
- Artikel kommen bald
-
- Artikel kommen bald
- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Präventionsverfahren auch in der Probezeit
- Stufenweise Wiedereingliederung durchsetzbar
- Mindesthaltbarkeitsdatum beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Kündigung trotz BEM
- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- BEM nicht einklagbar:
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
- Zeige übrige Artikel24 Artikel reduzieren
-
< Alle Themen
Drucken
Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
Veröffentlicht15.08.2024
Aktualisiert15.08.2024
Vonkomsem
Im vorliegenden Fall geht es um eine langandauernd erkrankte Verkäuferin in einer Drogerie. Sie wurde während einer laufenden Integrationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung (Teamwork als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) krankheitsbedingt gekündigt. Zuvor wurde der Frau bereits dreimal ein BEM angeboten. Die Termine kamen allesamt nicht zustande.
Ob eine Kündigung wegen Krankheit sozial gerechtfertigt ist oder nicht wird in drei Schritten geprüft:
- negative Zukunftsprognose,
- erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und
- Interessenabwägung.
Das Arbeitsgericht Aachen entschied, die Interessenabwägung zugunsten der Verkäuferin und erklärte die Kündigung für unwirksam. Die Kündigung ist unverhältnismäßig, wenn sie als letztes Mittel nicht geeignet oder nicht erforderlich ist. Für das Gericht spielte das BEM die zentrale Rolle bei der Verhältnismäßigkeit. Mit Hilfe des BEM hätten mildere Mittel als die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkannt und entwickelt werden können.
Das BEM wurde zwar angeboten, aber nicht ordnungsgemäß und vor der Kündigung nicht erneut angeboten.
Das BEM ist ein ergebnisoffener Suchprozess, zur Ermittlung individueller Lösungen, um künftiger Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Das SGB IX lässt den Beteiligten beim BEM jeden erdenklichen Spielraum zu, mit welchen Leistungen, Maßnahmen oder Hilfen das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Arbeitsgericht Aachen 27.09.2022 – 2 Ca 1346/22
Inhaltsverzeichnis