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Änderungskündigung in der Elternzeit

Im vorliegenden Fall sollte eine schwerbehinderte Beschäftigte während der Elternzeit zu geänderten Bedingungen auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Diese lehnte das Angebot ab. Nach erfolgter Zustimmung durch das Integrationsamt sprach der Arbeitgeber die Änderungskündigung aus.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Kündigung. Durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung sei der ursprüngliche Arbeitsplatz der Beschäftigten weggefallen. Daher sei eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich gewesen.
Die Beschäftigte hat das Angebot eines Arbeitsplatzes zu geänderten Bedingungen nicht akzeptiert. Daher wurde das Arbeitsverhältnis durch die Änderungskündigung beendet.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 05.07.2022 Az.: 16 Sa 1750/21

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