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Arbeit von SBV, BR, PR und MAV
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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Arbeitszeit
- Artikel kommen bald
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
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Einstellung / Ver- und Umsetzung / Beförderung
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
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Gleichstellung
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Kündigung
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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Prävention
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Schulungsanspruch für Interessenvertretungen
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Sonstiges
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Urlaub
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SBV-Wahlen
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Urteile
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- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug
- Kündigung unwirksam bei einseitig abgebrochenem BEM
- Drei-Wochen Frist bei Kündigungsschutzklage
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Paletten-Diebstahl
- Probezeitkündigung
- Probezeitkündigung eines behinderten Menschen
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigung unwirksam
- Kündigung – 10 Minuten können reichen
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigungsschutzklage nachträglich
- Probezeitkündigung eines Azubis
- Sonderkündigungsschutz einer SBV
- Kündigung unwirksam
- Kündigung nicht verhältnismäßig
- Kündigung wegen Rheinsprungs
- Kündigung wegen öffentlicher Kritik
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Belästigung auf der Weihnachtsfeier
- Kündigungsschutzklage (3 Wochen)
- Kündigungsschutz auch nach mehrfacher Befristung
- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
- Beteiligung der SBV bei Versetzung in den Ruhestand
- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
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- Fristlose Kündigung nicht zwingend nach grober Beleidigung
- Änderungskündigung in der Elternzeit
- Kündigungsgründe müssen bewiesen werden
- Kündigung per WhatsApp unwirksam
- Rentenähe darf bei Sozialauswahl berücksichtigt werden
- Schutz von Initiatorin einer BR Wahl bestätigt
- Präventionsverfahren auch in der Probezeit
- Stufenweise Wiedereingliederung durchsetzbar
- Mindesthaltbarkeitsdatum beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
- Kündigung trotz BEM
- Zentrale Rolle von BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
- BEM nicht einklagbar:
- Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei Versetzung in den Ruhestand eines schwerbeh. Beamten
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz haben nur schwerbehinderte oder deren gleichgestellte Menschen.
- Innerbetriebliche Ausschreibung offener Stellen
- Schwangerschaft
- Versetzung
- Entfristung auf dem grünen Tisch
- Schadensersatz wegen Diskriminierung
- Versetzung ins Ausland
- Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Versetzungen innerhalb einer Stadt sind mitbestimmungspflichtig
- Auskunftsrecht über gespeicherte Daten
- Zustimmung des Inklusionsamtes zur Kündigung ist verpflichtend
- Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz
- Behinderungsgerechte Beschäftigung
- Änderungskündigung zur Herabsetzung der Arbeitszeit
- Keine Beschäftigungsgarantie
- Gleichstellung – telefonisch?
- SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der Wartezeit
- SBV nicht angehört – Kündigung unwirksam
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- Integrationsamt muss auch bei teilweiser Erwerbsminderung zustimmen
- Krankheitsbedingte Kündigung – ordnungsgemäße Einladung zu einem BEM
- Kündigung – korrekte Beteiligung der SBV
- Kündigung – Unwirksamkeitsklausel
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- Versagung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung war rechtswidrig
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Krankheitsbedingte Kündigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass Ausfallzeiten aufgrund von Unfällen, im Fall einer personenbedingten Kündigung wegen Erkrankung, nicht bei der negativen Zukunftsprognose berücksichtigt werden dürfen.
In seiner Entscheidung führte das LAG aus, in welchen Fällen eine krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist.
Damit eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt ist, müssen drei Stufen geprüft werden:
Erste Stufe:
Die Gesundheitsprognose muss negativ ausfallen. Zum Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen vorliegen, die weitere Erkrankungen im bisherigen Umfang befürchten lassen.
Zweite Stufe:
Die prognostizierten Fahlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen. Diese Beeinträchtigung kann z.B. mit Betriebsablaufstörungen oder Entgeltfortzahlungen über 6 Wochen hinaus begründet werden.
Dritte Stufe:
Im Rahmen einer gebotenen Interessenabwägung muss die Prüfung ergeben, dass das Interesse des Arbeitgebers bezüglich der Beseitigung seiner Beeinträchtigung das Interesse des Beschäftigten auf Arbeitsplatzerhalt, übersteigt.
Das interessante an diesem Fall war, dass der Arbeitgeber für seine negative Zukunftsprognose sämtliche Fehlzeiten der Beschäftigten herangezogen hatte. Insgesamt stützte er seine Prognose auf 130 Fehltage von 2019 bis 2022.
Die meisten der Fehltage waren aber die Folge von Unfällen der Frau. Letztlich blieben nur 28 Tage Arbeitsunfähigkeit aufgrund anderer Ursachen.
Das LAG entschied, dass die Kündigung der Beschäftigten wegen mangelnder negativer Zukunftsprognose unwirksam ist.
Zwar hat die Frau krankheitsbedingt häufig gefehlt, allerdings dürfen bestimmte Ursachen nicht für die Prognose herangezogen werden.
Bei Unfällen handelt es sich in der Regel um einmalige Ereignisse. Denen ist ihrer Natur nach oder aufgrund ihrer Entstehung keine Aussagekraft für eine Wiederholungsgefahr beizumessen.
LAG Köln 28.03.2023 Az. 4 Sa 659/22