< Alle Themen
Drucken

Sonderkündigungsschutz einer SBV

Im vorliegenden Fall ging es um eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen, die gegen eine, aus ihrer Sicht, Benachteiligung bei der Bezahlung vorgegangen war. Sie beantragte entsprechende Gehaltserhöhungen bzw. eine Beförderung. Dabei bezog sie sich auf sog. Vergleichspersonen und benannte im Verlauf konkrete Bei-spiele für deren Beförderung bzw. Gehaltssteigerungen.
Ihr Arbeitgeber sah darin einen eklatanten Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Vertrauensverhältnis, die Geheimhaltungspflicht und den Datenschutz. Die SBV wurde außerordentlich mit Zustimmung des BR und des Integrationsamtes gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte die Kündigung für unwirksam. Den ganzen Artikel zum Thema findet ihr im Hamburger Abendblatt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis