„Die besten und effektivsten Seminare sind die, von denen man voll motiviert und mit jeder Menge erarbeitetem Fachwissen ausgestattet wieder nach Hause fährt.
Dies trifft auf KomSem-Seminare und auf Hans-Peter VOLL zu.
Auf geht’s, jetzt machen wir ein richtig gutes BEM!
Das Wissen dazu haben wir bekommen!“
Archiv
Claudia B.
„Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich Eure (Hans-Peter, Ingrid, Martin) Seminare besucht habe, sie waren alle Spitze.
Ich komm wieder, irgendwann habe ich die 15 voll!“
LG Claudia
Pflichten im Bewerbungsverfahren
Zur Erinnerung:
Pflichten von Arbeitgeber/innen im Bewerbungsverfahren
- Gemeinsam mit der Interessensvertretung (SBV, BR, PR, MAV) müssen Betriebe bzw. Behörden prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt werden können.
- Freie Stellen müssen der Agentur für Arbeit gemeldet werden, damit diese geeignete arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete Menschen mit Schwerbehinderung vorschlagen kann.
- Sobald die Bewerbung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen vorliegt, muss die Schwerbehindertenvertretung unterrichtet werden.
Übernahme von Fahrtkosten während einer stufenweisen Wiedereingliederung
Die Klägerin beantragte bei ihrer Rentenversicherung die Übernahme von Fahrtkosten während einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Die Rentenversicherung lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass es sich nicht um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation gehandelt habe, sondern während der Maßnahme Übergangsgeld als unterhaltssichernde Leistung gezahlt worden sei.
Für die Erstattung weiterer Kosten gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Das Sozialgericht war anderer Meinung und verpflichtete die Rentenversicherung zur Kostenübernahme.
SozG Neuruppin, Urteil vom 26.01.207, Az: S 22 R 127/14
Dazu ein Fachbeitrag von Prof. Dr. Nebe mit Anm. A19-2018
SG Berlin, Urteil vom 29.11.2018 – S 4 R 1970/18
Weitere Urteile zur Fahrtkostenerstattung:
Die Krankenkasse muss Fahrtkosten erstatten, die anfallen, wenn ein Arbeitnehmer für eine stufenweise Wiedereingliederungsmaßnahme zum Arbeitsort fährt, aber parallel Krankengeld erhält.
SG Dresden, 17.06.2020, Az: S 18 KR 967/19
Sozialgericht Düsseldorf, 12.09.2016, S 9 KR 632/15
Gesetzliche Krankenkasse
Sozialgericht Kiel, 04.11.2016, S 3 KR 201/15
Gesetzliche Ersatzkasse
Weisungen der Agentur für Arbeit
Hier hat die AfA für die Paragrafen des SGB IX, die von der AfA tangiert werden, (z.B. zur Gleichstellung) die internen Arbeitsanweisungen veröffentlicht.
Heidi und Alex
Rhetorik: „Am meisten hat uns die deutliche Verbesserung aller Seminarteilnehmer beeindruckt.
Wir waren überrascht, dass Eigen- und Fremdwahrnehmung so weit auseinander liegen können.
Hans-Peters Begeisterung und Leidenschaft für das Seminar war deutlich spürbar.“
Roland aus MH
„Hier passt ALLES! Ob Hans Peter oder Martin, beide sind optimale Dozenten und verstehen es den Seminarteilnehmer mitzureißen und das nötige Wissen zu vermitteln!
Das Seminarhotel in Bernried ist ebenso Spitzenklasse! Hier lohnt sich sogar die weiteste Anreise.“
Stellung der SBV gestärkt – Zuständig bereits bei Antragsbeginn
Eine SBV hatte geltend gemacht, zu der Umsetzung einer behinderten Arbeitnehmerin bereits vor einer rechtskräftigen Entscheidung über ihren Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt zu werden.
Das Arbeitsgericht gab dem Antrag statt. Damit können SBV´n sich jetzt auch in Angelegenheiten der behinderten Arbeitnehmer, über deren Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, die ihren Antrag aber dem Arbeitgeber bekannt gegeben haben, auf ihre Rechte aus § 95 Abs. 2 SGB IX berufen.
Die frühzeitige Beteiligung der SBV sorgt für frühzeitige Einwirkungsmöglichkeiten und sichert dadurch die Arbeitsplätze der behinderten Arbeitnehmer.
ArbG Berlin, Beschluss vom 17.10.2017, AZ: 16 BV 16895/15
Leider nicht bestätigt: LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 – 23 TaBV 1699/17
Leider auch beim BAG nicht bestätigt: BAG, 22.01.2020 – 7 ABR 18/18
Wörterbuch zur Gebärdensprache
Um die Integration von gehörlosen Menschen zu fördern wird ein lebendiges Gebärdensprach-Wörterbuch angeboten, das jeden einlädt mitzumachen.
Missachtung der SBV bei ERA-Leistungsbeurteilung
| Der Arbeitgeber wird verpflichtet, die Minderungen der Leistungsbeurteilung im Rahmen der ERA-Leistungsbeurteilungszweitgespräche betreffend Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten im Betrieb auszusetzen.
Begründung: Der Arbeitgeber ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet, die SBV im Rahmen der ERA-Leistungsbeurteilungszweitgespräche zu unterrichten, anzuhören und einzubeziehen. Die festgestellte Leistungsminderung führe direkt zu einer Entgeltkürzung. Der SBV hätte die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen bzw. Hilfen anzubieten und hierüber zu beraten. |