Übernahme von Fahrtkosten während einer stufenweisen Wiedereingliederung

Die Klägerin beantragte bei ihrer Rentenversicherung die Übernahme von Fahrtkosten während einer Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Die Rentenversicherung lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass es sich  nicht um eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation gehandelt habe, sondern während der Maßnahme Übergangsgeld als unterhaltssichernde Leistung gezahlt worden sei.
Für die Erstattung weiterer Kosten gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Das Sozialgericht war anderer Meinung und verpflichtete die Rentenversicherung zur Kostenübernahme.

SozG Neuruppin, Urteil vom 26.01.207, Az: S 22 R 127/14
Dazu ein Fachbeitrag von Prof. Dr. Nebe mit Anm. A19-2018

SG Berlin, Urteil vom 29.11.2018 – S 4 R 1970/18

Weitere Urteile zur Fahrtkostenerstattung:

Die Krankenkasse muss Fahrtkosten erstatten, die anfallen, wenn ein Arbeitnehmer für eine stufenweise Wiedereingliederungsmaßnahme zum Arbeitsort fährt, aber parallel Krankengeld erhält.
SG Dresden, 17.06.2020, Az: S 18 KR 967/19

Sozialgericht Düsseldorf, 12.09.2016, S 9 KR 632/15
Gesetzliche Krankenkasse

Sozialgericht Kiel, 04.11.2016, S 3 KR 201/15
Gesetzliche Ersatzkasse

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