Bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer scheitert das Nachschieben von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozess an der insoweit regelmäßig fehlenden vorherigen Mitteilung dieser Kündigungsgründe an das Integrationsamt.
Diese ist anders als die Betriebsratsanhörung nicht nachholbar.
Archiv
SBV-Wahlanfechtung (Wahlwerbung)
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn Wahlbewerber sich nicht – wie die übrigen Wahlbewerber – darauf beschränken, Wahlwerbung auf der vom Arbeitgeber im Intranet hierfür zur Verfüguing gestellten Seite zu platzieren, sondern unmittelbar vor der Wahl Wahlwerbung an die privaten Postadressen der Wahlberechtigten versenden.
Hessisches LAG, Beschluss vom 15.06.2020 – 16 TaBV 116/19
SBV-Wahlanfechtung (Wahlausschreibung)
Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen – geeigneter Aushangort für Wahlausschreiben
Das Wahlausschreiben für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist an einer den Wahlberechtigten zugänglichen und geeigneten Stelle im Betrieb auszuhängen. Geeignet ist die Stelle regelmäßig, wenn sie von einer möglichst großen Zahl der Beschäftigten aufgesucht und eingesehen werden kann, damit möglichst viele Wahlberechtigte von der Durchführung der Wahl Kenntnis erlangen.
LArbG Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.6.2020, 4 TaBV 5/19
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist durch die SBV Nichtzulassungsbeschwerde ans Bundesarbeitsgericht eingelegt worden.
Die LAG-Entscheidung ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie große Unsicherheit in Bezug auf die Anzahl notwendiger Wahlaushänge schafft. Auch wird in der Entscheidung für unwesentlich gehalten, dass der Aushang in der Nähe des einzig barrierefrei zugänglichen Gebäudeeingangs platziert worden war.
PS:
Interessanterweise gabe es noch einen Folgestreit über das Honorar der Rechtsanwaltskanzlei unter:
LArbG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.7.2020, 4 TaBV 5/19
(Interessant ist der letzte Absatz im Beschluss)
Udo von Bosch meint zum SBV-3
Am Anfang war ich blind, jetzt kann ich Sehen!!

Gleichstellung erst bei 18 WoStd
Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gibt erhöhten Kündigungsschutz. Das gilt, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 30 vorliegt.
Das Gesetz legt aber noch weitere Voraussetzungen fest.
Dazu gehört die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
Die Klägerin hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, wonach sie 16 Stunden wöchentlich arbeitete. Tatsächlich war sie jedoch regelmäßig über 18 Wochenstunden tätig.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle meinte das Gericht.
Fahrtkosten beim Hamburger Modell
Die Übersendung eines Wiedereingliederungsplans im Sinne des sog. Hamburger Modells an einen Rehabilitationsträger ist im Zweifel als Antrag auf sämtliche im Zusammenhang mit dieser Wiedereingliederungsmaßnahme in Betracht kommende Leistungen auszulegen.
Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX a.F. gehört zu den medizinischen Rehabilitationsleistungen, für die nach §§ 6, 5 SGB IX die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sein kann.
Als ergänzende Leistung zur stufenweisen Wiedereingliederung kommt ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung auch dann in Betracht, wenn während der Maßnahme weder ein Anspruch auf Krankengeld noch auf Übergangsgeld besteht.
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.05.2020 – L 6 KR 100/15
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?
Wird ein schwerbehinderter Stellenbewerber bei einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr zu den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eingeladen, weil der Arbeitgeber sich nach dem Vorstellungsgespräch gegen den schwerbehinderten Stellenbewerber entschieden hat, lässt sich daraus nicht die Vermutung herleiten, der Stellenbewerber habe aufgrund seiner Schwerbehinderung keine weitere Berücksichtigung gefunden.
ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.17
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 – 7 Sa 227/18
Urteil des BAG vom 27.08.2020, Az.: 8 AZR 45/19
Raiko meint zu SBV-3
Nachdem wir nun fast schon wieder eine Woche beim Arbeiten sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich für das sehr schöne und lehrreiche Seminar SBV-3 (Rechte der SBV) bedanken. Aus meiner Sicht von Hans-Peter wieder perfekt organisiert und durchgeführt. Mir waren die vielen Gespräche und der Erfahrungsaustausch sehr wichtig und ich habe wieder viel Neues gelernt und profitiere natürlich sehr von Euren vielfältigen Erfahrungen.
Heute habe ich gerade meine Bürokraft beantragt und möchte Tätigkeiten an meinen ersten Stellvertreter übertragen. Er findet meine Idee sehr gut und wir hoffen dadurch für ihn eine entsprechende Freistellung zu erhalten. Werde
Kein Anspruch auf Anwalt beim BEM
Ein Arbeitnehmer hat im Rahmen seines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keinen Anspruch darauf, dass sein Rechtsanwalt am BEM-Gespräch teilnimmt.
Auch den Vertreter des Integrationsamts kann er nicht selbst bestimmen.
LAG Köln 23.01.2020, Aktenzeichen 7 Sa 471/19
Neuer Basiskommentar zum SGB IX erschienen
Schwerbehindertenrecht
Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung
15., neu bearbeitete, aktualisierte Auflage 2020 mit 556 Seiten
ISBN: 978-3-7663-6954-3
Vorteile auf einen Blick:
- Verständliche Kommentierung mit Fallbeschreibungen
- Im Fokus: Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
- Ausführliche Behandlung der aktuellen Rechtsprechung
Ausführlich setzt sich der Basiskommentar mit den neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen auseinander – etwa mit der vorherigen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen, dem Anspruch auf eine Bürokraft oder dem Schulungsanspruch von Stellvertretern. Welche Verbesserungen wirken in der Praxis? Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte?