SBV erstreitet Fortbildung zum BEM

Die SBV muss sich nicht damit begnügen, nur Grundseminare zum Thema BEM zu besuchen.
Sie hat im Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vielfältige Aufgaben. Dazu gehört in der Belegschaft über das BEM zu informieren sowie für die Teilnahme an den BEM-Gesprächen des Arbeitgebers zu werben. Und sie übt eine gesetzliche Kontrollfunktion aus. Ihren Schulungsbedarf für Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen kann die SBV gerichtlich durchsetzen.

Arbeitsgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 6. Oktober 2020 – 3 BV 14/20