BEM nicht einklagbar

Einzelne Arbeitnehmer*innen haben keinen einklagbaren Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Nur die zuständige Interessenvertretung hat ein durchsetzbares Initiativrecht.
Weigert sich der Arbeitgeber, können Arbeitnehmer*innen sich an seinen Betriebs- oder Personalrat wenden.

LAG Nürnberg am 08.10.2020, Aktenzeichen 5 Sa 117/20
Revision beim BAG unter: 9 AZR 572/20