Die VersMedV beinhaltet als Anlage die „Grundsätze“, anhand derer der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt wird.
Mit dem Referentenentwurf sollen die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ fortentwickelt werden.
Dazu gibt es bereits ein Informationspapier des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dies soll auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin geschehen.
Stellungnahmen
- Stellungnahme VdK
- Stellungnahme DGB
- Stellungnahme DBSV
- Behindertenrat DBR
- Selbsthilfe BAG
- Behindertenhilfe BEB
- Blogeintrag zum Entwurf vom Rechtsanwalt Sauerborn
- 5-seitiges Schreiben einer aktiven SBV