Bereits 2 LAG´s haben entschieden, dass auch schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen, die besonders vor einer Kündigung geschützt sind, durch ihr Verhalten den Job verlieren können.
Die Gerichte bestätigten jeweils die Kündigung (durch die örtlichen Arbeitsgerichte) der schwerbehinderten Beschäftigten, die sich beleidigend und schwer rassistisch über Arbeitskollegen*innen geäußert hatten.
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2020 – 5 Sa 231/20
Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 27.02.2020 – 2 Ca 1324/19
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.09.2020 – 5 Sa 231/20
ArbG Köln, Urteil vom 06.02.2020 – 14 Ca 4929/19