SBV-Wahlanfechtung (Wahlausschreibung)

Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen – geeigneter Aushangort für Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist an einer den Wahlberechtigten zugänglichen und geeigneten Stelle im Betrieb auszuhängen. Geeignet ist die Stelle regelmäßig, wenn sie von einer möglichst großen Zahl der Beschäftigten aufgesucht und eingesehen werden kann, damit möglichst viele Wahlberechtigte von der Durchführung der Wahl Kenntnis erlangen.

LArbG Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.6.2020, 4 TaBV 5/19

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist durch die SBV Nichtzulassungsbeschwerde ans Bundesarbeitsgericht eingelegt worden.
Die LAG-Entscheidung ist auch deshalb von Bedeutung, weil sie große Unsicherheit in Bezug auf die Anzahl notwendiger Wahlaushänge schafft. Auch wird in der Entscheidung für unwesentlich gehalten, dass der Aushang in der Nähe des einzig barrierefrei zugänglichen Gebäudeeingangs platziert worden war.

PS:
Interessanterweise gabe es noch einen Folgestreit über das Honorar der Rechtsanwaltskanzlei unter:
LArbG Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.7.2020, 4 TaBV 5/19
(Interessant ist der letzte Absatz im Beschluss)

Gleichstellung erst bei 18 WoStd

Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gibt erhöhten Kündigungsschutz. Das gilt, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 30 vorliegt.
Das Gesetz legt aber noch weitere Voraussetzungen fest.
Dazu gehört die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.

Die Klägerin hatte mit ihrem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, wonach sie 16 Stunden wöchentlich arbeitete. Tatsächlich war sie jedoch regelmäßig über 18 Wochenstunden tätig.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle meinte das Gericht.

Sozialgericht Saarland, 12. Mai 2020 – S 12 AL 1088/19

Fahrtkosten beim Hamburger Modell

Die Übersendung eines Wiedereingliederungsplans im Sinne des sog. Hamburger Modells an einen Rehabilitationsträger ist im Zweifel als Antrag auf sämtliche im Zusammenhang mit dieser Wiedereingliederungsmaßnahme in Betracht kommende Leistungen auszulegen.

Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX a.F. gehört zu den medizinischen Rehabilitationsleistungen, für die nach §§ 6, 5 SGB IX die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sein kann.

Als ergänzende Leistung zur stufenweisen Wiedereingliederung kommt ein Anspruch auf Fahrkostenerstattung auch dann in Betracht, wenn während der Maßnahme weder ein Anspruch auf Krankengeld noch auf Übergangsgeld besteht.

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.05.2020 – L 6 KR 100/15

Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?

Wird ein schwerbehinderter Stellenbewerber bei einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr zu den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eingeladen, weil der Arbeitgeber sich nach dem Vorstellungsgespräch gegen den schwerbehinderten Stellenbewerber entschieden hat, lässt sich daraus nicht die Vermutung herleiten, der Stellenbewerber habe aufgrund seiner Schwerbehinderung keine weitere Berücksichtigung gefunden.

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.17
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 – 7 Sa 227/18
Urteil des BAG vom 27.08.2020, Az.: 8 AZR 45/19

Raiko meint zu SBV-3

Nachdem wir nun fast schon wieder eine Woche beim Arbeiten sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich für das sehr schöne und lehrreiche Seminar SBV-3 (Rechte der SBV) bedanken. Aus meiner Sicht von Hans-Peter wieder perfekt organisiert und durchgeführt. Mir waren die vielen Gespräche und der Erfahrungsaustausch sehr wichtig und ich habe wieder viel Neues gelernt und profitiere natürlich sehr von Euren vielfältigen Erfahrungen.

Heute habe ich gerade meine Bürokraft beantragt und möchte Tätigkeiten an meinen ersten Stellvertreter übertragen. Er findet meine Idee sehr gut und wir hoffen dadurch für ihn eine entsprechende Freistellung zu erhalten. Werde

Neuer Basiskommentar zum SGB IX erschienen

Schwerbehindertenrecht

Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung

15., neu bearbeitete, aktualisierte Auflage 2020 mit 556 Seiten

ISBN: 978-3-7663-6954-3

Vorteile auf einen Blick:

  • Verständliche Kommentierung mit Fallbeschreibungen
  • Im Fokus: Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung
  • Ausführliche Behandlung der aktuellen Rechtsprechung

Ausführlich setzt sich der Basiskommentar mit den neuen Regelungen für die Schwerbehindertenvertretungen auseinander – etwa mit der vorherigen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen, dem Anspruch auf eine Bürokraft oder dem Schulungsanspruch von Stellvertretern. Welche Verbesserungen wirken in der Praxis? Welche Handlungsmöglichkeiten bieten sich für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte?

Bestellen

Anspruch auf behinderungsgerechten Arbeitsplatz

Sicherheitsaspekte rechtfertigen keine Kündigung eines Menschen mit körperlicher Behinderung.

Auch dann nicht, wenn ein eventuelles Evakuierungsszenario besteht.

Vor allem dann nicht, wenn der Arbeitgeber nicht die ihm obliegenden Verpflichtungen aus § 3a Abs. 2 ArbStättV und § 10 ArbSchG zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen erfüllt hat.

LAG Hessen, Urteil vom 21.01.2020, Az: 15 Sa 449/19

Krankheitszeiten

SBV kann nur Krankheitszeiten Schwerbehinderter und Gleichgestellter einsehen

Zu den Überwachungsaufgaben der SBV gehört auch, ob der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagementnach § 167 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß durchführt.
Nach Auffassung des LAG bezieht sich diese Überwachungspflicht allerdings nur auf die schwerbehinderten Arbeitnehmer, während § 167 Abs. 2 SGB IX sich auf alle Beschäftigten bezieht.

Daher habe die SBV Anspruch auf die quartalsweise Herausgabe von Listen der Beschäftigten, die in den zurückliegenden zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank waren und bei denen ein betriebliches Eingliederungsmanagementeingeleitet wurde.

Allerdings nur die der schwerbehinderten Arbeitnehmer und nicht für die gesamte Belegschaft.

LAG Hamm, Beschluss vom 10.01.2020, 13 TaBV 60/19