Kein Anspruch auf Anwalt beim BEM

Ein Arbeitnehmer hat im Rahmen seines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keinen Anspruch darauf, dass sein Rechtsanwalt am BEM-Gespräch teilnimmt.
Auch den Vertreter des Integrationsamts kann er nicht selbst bestimmen.
LAG Köln 23.01.2020, Aktenzeichen 7 Sa 471/19