Benachteiligung wegen Schwerbehinderung?

Wird ein schwerbehinderter Stellenbewerber bei einem mehrstufigen Auswahlverfahren nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr zu den weiteren Stufen des Auswahlverfahrens eingeladen, weil der Arbeitgeber sich nach dem Vorstellungsgespräch gegen den schwerbehinderten Stellenbewerber entschieden hat, lässt sich daraus nicht die Vermutung herleiten, der Stellenbewerber habe aufgrund seiner Schwerbehinderung keine weitere Berücksichtigung gefunden.

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.17
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2018 – 7 Sa 227/18
Urteil des BAG vom 27.08.2020, Az.: 8 AZR 45/19